Swisscom 5G-Antennenausbau vor dem Aus?
Es könnte Anzeigen und Einsprachen hageln
Gutachten: 5G-Ausbau gestoppt?
Ein juristisches Gutachten zum 5G-Ausbau der Swisscom enthält Aussagen mit Sprengkraft. Das Gutachten könnte die 5G-Ausbaupläne der Swisscom stoppen. Denn: Für die Umrüstung konventioneller Mobilfunkanlagen zu adaptiven 5G-Antennen ist gemäss Gutachten eine Baubewilligung nötig. Laut der Gutachter gilt dasselbe für die Aktivierung des Korrekturfaktors. Das Gutachten wurde von der Universität Freiburg zuhanden der Konferenz der kantonalen Baudirektoren (BPUK) erstellt. Bisher gingen Bund und Mobilfunkanbieter davon aus, dass neue Antennen mit einem Bagatellverfahren durchgewinkt werden können.
5G-Desaster für Swisscom
«Es wird Anzeigen hageln!» titelte der «Blick». Es sei ein «5G-Desaster» für Swisscom und andere Mobilfunkanbieter. Für die Swisscom steht nichts weniger als der Ausbau des 5G-Netztes auf dem Spiel. Das neue Netz steht womöglich sogar vor dem Aus.
Viele Anwohner der Sendeanlagen reichten innerhalb von zwei Jahren mehr als 3000 Einsprachen gegen den Bau neuer Antennen ein. Es könnten aber viel mehr sein. Von den knapp 20’000 bestehenden Anlagen in der Schweiz lassen sich 12’000 zu adaptiven 5G-Antennen umbauen. Und gegen solche Umrüstungen war in vielen Kantonen keine Einsprache möglich: Sie wurden im Bagatellverfahren durchgewunken, auf Empfehlung des Bundes.
Eine streitbare Sarnerin
Auf rege Beachtung stösst das Rechtsgutachten auch in Sarnen, Kanton Obwalden. Die Swisscom baute dort eine Anlage im Dorfzentrum zu einem 5G-Modul aus. Die streitbare Anita Schälin (45), eine Anwohnerin in Sarnen, wehrte sich mit einem Rechtsbegehren dagegen. Doch der Kanton lehnte ab: Die Umrüstung überschreite die Schwelle zur Baubewilligungspflicht nicht. Nun liegt der Fall vor dem kantonalen Verwaltungsgericht.
Bald 5G-frei? Obwalden mit dem Sarnersee.
Einsprachen werden möglich
Mit dem neuen Rechtsgutachten würden Einsprachen möglich. Die BPUK will die Sichtweise der Gutachter übernehmen. Denn ihr Ziel ist es laut Vizepräsident Jean-Francois Steiert, ein einheitliches Vorgehen der Kantone bei Baubewilligungen ab 2022. Man rechnet damit, dass dieses Regime rasch zum Standard wird. Der Kanton Zürich hat es bereits in Kraft gesetzt. Umrüstungen und der Korrekturfaktor sind dort ab sofort bewilligungspflichtig. Ob eine Antenne mit 5G sendet, kann man mit Esmog-Messgeräten messen, etwa dem Esi24.
Bald viele Projekte vor Gericht?
Damit zeichnet sich für die Mobilfunkanbieter ein Desaster ab. Es könnte eine massive Einsprachewelle geben. 5G-Kritiker sehen sich im Recht. Mobilfunkanbieter und der Bund seien davon ausgegangen, sie könnten 5G einführen, ohne die Einwohner zu fragen. Die Sarnerin Monika Schälin glaubt laut «Blick», dass bald sogar viele Projekte vor dem Richter landen könnten, die bereits erlaubt worden sind. «Es wird Rechtsbegehren und Anzeigen hageln», sagt sie.
Versorgung könnte leiden
Basierend auf dieser Einschätzung, steht 5G vor dem Kollaps. Zum Leidwesen des Schweizerischen Telekommunikationsverbands Asut. Es drohe eine Verschlechterung der Mobilfunkversorgung, heisst es dort. Jean-Francois Steiert von der BPUK widerspricht im «Blick»: Eine neue Technologie dürfe nicht über die Köpfe der Bürger hinweg eingeführt werden. Deshalb seien Verfahren mit einer Einsprachemöglichkeit gegen Umrüstungen für Kantone wichtig.
Installation einer 5G-Antenne.