Elektrosmog: Grenzwerte und Gesetze
Elektromagnetische Strahlung kann unter dem Grenzwert wirken
Nicht auf biologische sondern auf thermische Effekte stützen sich heutige Grenzwerte.
Die Effekte verursachen Handys, Mobilfunkantennen und WLAN-Stationen.
Schweiz hält sich an WHO- und ICNIRP-Werte.
Zehnmal strengere Grenzwerte?
Schweiz hat gleiche generellen Grenzwerte wie das Ausland
- Unsere Grenzwerte sind im europäischen Vergleich um das Zehnfache strenger: Diesen Satz hört man in der Schweiz oft.
- Fakt ist, dass bei uns die gleichen Grenzwerte gelten wie in vielen Ländern Europas auch: Immissionsgrenzwerte gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP).
- Die Grenzwerte liegen bei 41 bis 61 Volt/Meter. Dabei handelt es sich um Sicherheitswerte, die überall eingehalten werden müssen. Drinnen wie draussen. Allerdings sind die Messmethoden dieser international gültigen Werte unterschiedlich.
Polen und Russland haben ähnliche Werte wie die Schweiz.
Nur der Vorsorgewert ist strenger
An Orten mit empfindlicher Nutzung
- Tatsächlich strenger als im Ausland ist in der Schweiz der Anlagegrenzwert. Das sind Vorsorgewerte, die eine Strahlung soweit als möglich begrenzen sollen. Diese liegen rund zehnmal tiefer als die medizinisch biologisch relevanten Immissionsgrenzwerte, nämlich bei 4 bis 6 Volt/Meter.
- Telekomfirmen müssen beim Mobilfunk diese strengeren Vorsorgewerte aber nur an Orten mit empfindlicher Nutzung (Omen) einhalten: In Büros, Wohnräumen, Schulen. Nicht aber in Parks, Schwimmbäder, auf Plätzen usw.
- Aber auch diese Werte liegen nicht einfach generell zehnmal tiefer als im Ausland. Länder wie Polen, Russland, Monaco oder Litauen haben ähnliche Grenzwerte wie die Schweiz. Doch sie gelten allgemein und nicht nur an Orten mit empfindlicher Nutzung.